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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Myten GmbH für den B2B-Verkauf
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Kaufverträge über Lieferungen von Waren – insbesondere von Getränkehaltern und Zubehör – zwischen der Myten GmbH, Hamburger Straße 180, 22083 Hamburg (nachfolgend: „Verwender“ oder „wir“) und unseren Kunden (nachfolgend: „Partner“ oder „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(5) Soweit in eine andere Sprache als Deutsch übersetzte Rechtstexte oder Dokumente bestehen, ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung rechtlich verbindlich.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation unserer Waren auf unseren Plattformen (Webseiten, B2B-Kundenportal, Kataloge, Social Media) stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen (invitatio ad offerendum). Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
(2) Durch das Absenden einer Bestellung per Online-Formular, E-Mail, Post oder durch mündliche/schriftliche Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Waren ab. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von sieben (7) Tagen nach dessen Zugang bei uns gebunden.
(3) Der Zugang der Bestellung wird von uns per E-Mail oder Systembenachrichtigung bestätigt. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Kaufangebots dar.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) in Textform annehmen, die Ware versenden oder mit der Leistungserbringung/Rechnungsstellung beginnen.
(5) Bestehen auf Kundenseite mehrere Vertragspartner oder handelt es sich um eine Personengesellschaft, haften diese für sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner.
§ 3 B2B-Kundenkonto und Registrierung
(1) Die Inanspruchnahme von B2B-Konditionen setzt die Registrierung und Einrichtung eines Kundenkontos auf unseren Plattformen voraus.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten (insbesondere Firma, Vertretungsverhältnisse, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(3) Ein Anspruch auf Registrierung und Freischaltung eines B2B-Kundenkontos besteht nicht. Wir behalten uns vor, einen Nachweis über die Unternehmereigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug) einzufordern und Konten ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu sperren.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass das Zugangspasswort vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird. Der Kunde haftet für alle unter seinen Zugangsdaten getätigten Aktivitäten, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Sämtliche von uns angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.
(2) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, da an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher nicht beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB). Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ausdrücklich vor.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die gesetzliche Verzugsschaden-Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Diese Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in den Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, künftige Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 5 Gegenstand und Sonderanfertigungen
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren, insbesondere von Getränkehaltern in Standardausführung, personalisierter Form oder als Sonderanfertigung.
(2) Soweit der Kunde uns Dateien, Logos, Schriftzüge oder Designvorlagen für Personalisierungen oder Sonderanfertigungen zur Verfügung stellt, ist er allein dafür verantwortlich, dass diese den vereinbarten Vorgaben und Spezifikationen entsprechen.
§ 6 Lieferbedingungen und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Angaben zu Lieferfristen und -terminen sind unverbindlich, es sei denn, ein Termin wurde ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über (Versendungskauf gemäß § 447 BGB).
(4) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Beschaffenheit und Abweichungen
(1) Handelsübliche, technisch nicht vermeidbare oder materialbedingte Abweichungen in Struktur, Farbe, Abmessungen oder Design stellen keinen Mangel dar, soweit die Funktionstüchtigkeit der Ware dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
(2) Bei individuellen Personalisierungen oder Maßanfertigungen verbleibt ein handelsüblicher gestalterischer Spielraum. Mängelansprüche wegen rein geschmacklichen Missfallens ohne Abweichung von vereinbarten Spezifikationen sind ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Rechnungs- und Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (inkl. USt.) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist vor vollständiger Bezahlung unzulässig.
(4) Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Pfändungen) auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 9 Rechte Dritter und Freistellung bei Beistellungen
(1) Der Kunde garantiert, dass von ihm zur Verfügung gestellte Vorlagen, Logos, Texte oder Bilder keine Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen.
(2) Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Vorlagen gegen uns geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten unserer Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten).
§ 10 Untersuchungspflicht und Mängelrüge (B2B)
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Transportschäden zu überprüfen.
(3) Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
§ 11 Ausschluss des Widerrufsrechts
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für die geschlossenen Kaufverträge.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt uns bei der Vertragsdurchführung, indem er erforderliche Informationen, Spezifikationen und Druckdaten rechtzeitig und in verwendbarer Form zur Verfügung stellt.
(2) Verzögert sich die Ausführung einer Lieferung aufgrund mangelhafter, unvollständiger oder verspätet eingereichter Unterlagen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden, tragen wir hierfür keine Verantwortung. Entstehender Mehraufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Lieferengpässe bei unseren Vorlieferanten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, entbinden uns für die Dauer ihrer Einwirkung von der Verpflichtung zur fristgerechten Lieferung.
(2) Dauert das Hindernis länger als zwei (2) Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 14 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei sonstigen Schäden haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 15 Schutzrechte, Patent- und Designschutz, Nachahmungsverbot
(1) Sämtliche Rechte an unseren Produkten, Produktgestaltungen, Konstruktionen, Schnitten, Prototypen, Mustern, Werkzeugen, Verpackungen, Marken, Logos, Produktfotos, Texten, Katalogen und sonstigen Unterlagen stehen ausschließlich uns beziehungsweise dem Rechtsinhaber zu, mit dem wir gesellschaftsrechtlich verbunden sind. Soweit gewerbliche Schutzrechte nicht unmittelbar bei uns liegen, sind wir aufgrund einer Lizenz des Rechtsinhabers umfassend zur Nutzung, Verwertung und zur Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen im eigenen Namen berechtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Schutzrechte eingetragen, angemeldet oder nicht eingetragen sind (insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene und nicht eingetragene Designs/Geschmacksmuster, Marken sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte).
(2) Die von uns vertriebenen Produkte und Getränkehalter sind schutzrechtlich gesichert. Geschützt sind insbesondere:
- die technische Ausgestaltung durch das eingetragene deutsche Gebrauchsmuster DE 20 2024 103 177 U1 sowie die anhängige Patentanmeldung DE 10 2024 116 668 A1 (aus der nach Erteilung beziehungsweise Offenlegung gesetzliche Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden);
- die Kennzeichnung durch die eingetragene deutsche Wortmarke „MYTEN“ (Registerzeichen 30 2023 118 920);
- die äußere Gestaltung durch eingetragene sowie nicht eingetragene Designrechte / Gemeinschaftsgeschmacksmuster und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG).
Weitere Schutzrechtsanmeldungen bleiben vorbehalten.
(3) Der Verkauf der Ware begründet ausschließlich das Eigentum an der gelieferten Sache nach Maßgabe des § 8. Es wird keinerlei Lizenz oder sonstiges Nutzungsrecht an unseren gewerblichen Schutzrechten übertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde kein Recht, die Gestaltung der Ware zu nutzen, um eigene oder fremde Produkte herzustellen oder herstellen zu lassen.
(4) Dem Kunden ist es untersagt, unsere Produkte oder Teile davon nachzubauen, nachzuahmen, abzuformen, zu vermessen, reverse zu engineeren oder durch Dritte nachbilden zu lassen sowie Muster, Prototypen, technische Zeichnungen oder Produktionsunterlagen an Dritte weiterzugeben. Ebenfalls untersagt ist das Anbringen, Entfernen oder Verändern von Marken-, Herkunfts- oder Schutzrechtshinweisen.
(5) Unsere Marken, Logos, Produktbezeichnungen und Produktfotos darf der Kunde ausschließlich zum Zweck des Weiterverkaufs der von uns gelieferten Originalware und nur in unveränderter Form verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für eigene Produkte, Eigenmarken (Private Label), Bewerbung fremder Ware oder Markenanmeldungen, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(6) Für Sonderanfertigungen und Personalisierungen gilt: Rechte an vom Kunden beigestellten Vorlagen verbleiben beim Kunden (§ 9). Rechte an den von uns entwickelten Gestaltungen, Konstruktionen, Werkzeugen und Fertigungsverfahren verbleiben auch dann bei uns, wenn sie auf Anregung des Kunden entstanden sind oder der Kunde Entwicklungs- oder Werkzeugkosten anteilig getragen hat, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(7) Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die Absätze (3) bis (5) ist eine vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe verwirkt, deren Höhe wir nach billigem Ermessen bestimmen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Die Geltendmachung weitergehender Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche sowie die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen bleiben ausdrücklich vorbehalten; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
(8) Erlangt der Kunde Kenntnis von Nachahmungen, Plagiaten oder sonstigen Verletzungen unserer Schutzrechte, wird er uns unverzüglich in Textform informieren.
§ 16 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Hamburg.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.